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Prüfmittel

Prototyp

Das Intervall legt der Betrieb selbst fest – die App schlägt keines vor. „Zum Jahres- oder Monatsende“ rechnet wie die Eichfrist (§ 34 Abs. 2 und 3 MessEV): ab zwölf Monaten bis zum 31.12. des Jahres, in dem die Frist rechnerisch endet, darunter bis zum Ende des Kalendermonats.

Jede Kalibrierung wird als eigener Nachweis gespeichert. Ändern geht danach nicht – nur stornieren (Administrator) und neu eintragen.

Messpunkte (optional) – Eingabe mit Komma oder Punkt

Rückwirkungsbewertung